Pressemitteilung 20. November 2017

Stellungnahme der Vereinigung der Professoren der Universität Luxemburg (APUL) zum Gesetzesentwurf Nr. 7132 betreffend die Organisation der Universität Luxemburg.

Für eine vernünftige Reform der Universität, die zu mehr Transparenz und Demokratie bei ihrer internen Arbeitsweise führt

Die Vereinigung der Professoren der Universität Luxemburg (APUL) nimmt die Bereitschaft der Regierung zur Kenntnis, den rechtlichen Rahmen für die Organisation der Universität Luxemburg an die entwicklungsbedingten Bedürfnisse dieser Institution seit ihrer Gründung im Jahr 2003 anzupassen. In weniger als 15 Jahren hat die Universität ihren Platz in der luxemburgischen Gesellschaft gefunden und positioniert sich als international anerkannte Institution, die sich erfolgreich in den Weltrang gebracht hat. Diese bemerkenswerte Entwicklung erfordert zweifellos eine Reflexion über die Funktionsweise der Universität. Mit der Entscheidung, sich von einer demokratischen Funktionsweise akademischer Institutionen zu entfernen, ist das Gesetz jedoch nicht den Herausforderungen der zukünftigen Entwicklung der Universität gewachsen. Statt die Universität auf einen Weg größerer Eigenständigkeit zu bringen, wie es die Regierung dem Gesetz entnehmen möchte, versteift es deren Satzung. Ferner, statt die Lehren aus der Krise zu ziehen, welche die Universität durchlaufen hat, und welche mit den Befugnissen des Rektors und seines Teams in engem Zusammenhang steht, behält die Gesetzesvorlage den Ansatz eines vor jener Krise entworfenen Führungsmodells bei. Danach werden sämtliche maßgebliche Entscheidungsbefugnisse derart zusammengeführt, dass es der Universität nicht möglich ist, ihre Kompetenzen harmonisch im Sinne von der Transparenz und Demokratie auszuüben.
APUL ist demgegenüber der Meinung, dass dieser Gesetzestext die Saat für nachfolgende Krisen in sich trägt, die sich insbesondere sich aus zu starker Konzentrierung der Entscheidungsbefugnisse und einer mangelnden Attraktivität der Universität für Studenten wie auch für das akademische Personal ergeben, indem der Gesetzesentwurf:

  • eine Machtkonzentration in den Händen des Rektors und des Aufsichtsrats (Conseil de Gouvernance) organisiert, welcher sich hauptsächlich aus im Ausland tätigen Wissenschaftlern zusammensetzt und den Mitgliedern der Universität nicht offen steht, was ein gewisses Misstrauen diesen gegenüber zeigt;
  • den Universitätsrat zu einem bloß zur Stellungnahme berechtigten Organ verändert (geringe Anzahl von Vertretern aus Fakultäten und Zentren, unverbindlicher Standpunkt, obwohl diese Einrichtung in der luxemburgischen Wirklichkeit verwurzelt ist);
  • die Ernennung der Dekane durch den Aufsichtsrat (Conseil de Gouvernance) auf Empfehlung des Rektors und die Abschaffung der Fakultätsräte vorsieht, wodurch den Fakultäten jede demokratische Vertretung und die Möglichkeit genommen wird, ihre Rolle im vollen Ausmaß zu spielen;
  • Methoden zur Bewertung und zum Ausschluss von Bachelorstudien, Masterstudien, sowie Fachstudien in medizinischen Studien festlegt, die sich als problematisch erweisen.

In Anbetracht dieser Beobachtungen unterstützt APUL die von Professor Luc Heuschling (http://orbilu.uni.lu/handle/10993/33030) veröffentlichte Stellungnahme und fordert eine Debatte, die eine Beteiligung der Universitätsgemeinschaft sowie der Zivilgesellschaft ermöglicht, so dass das Gesetz Teil einer demokratischen und grundsätzlichen Reflexion ist, die in der Wirklichkeit des akademischen Kontexts in Luxemburg verankert ist.